Exekutive

/[ɛksekuˈtiːvə]/politikFachsprache

die ausführende Gewalt im Staat, also Regierung und Verwaltung, die Gesetze umsetzt

Einfach erklärt Die Exekutive ist eine der drei Staatsgewalten – neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) – und bezeichnet alle Organe, die Gesetze ausführen und den Staat nach außen vertreten.

Wortformen

  • Substantiv die Exekutive, die Exekutiven

Beispiele

  • Die Exekutive handelte schnell, nachdem das Parlament das neue Gesetz verabschiedet hatte.
  • In einem Rechtsstaat ist die Exekutive an die Vorgaben der Legislative gebunden.

Wortfamilie

exekutierenexekutiv

Gegenteile

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