jura
Dieses Themenfeld versammelt 13 Begriffe des gehobenen deutschen Wortschatzes – darunter 9 aus der abstrakte Sprache, 2 aus der Bildungssprache, 2 aus der Fachsprache. Zu jedem Wort finden Sie die Bedeutung, eine verständliche Erklärung, die Lautschrift, Wortformen und Beispielsätze aus dem Sprachgebrauch.
Ausführlich erklärt
de facto
tatsächlich, in der Wirklichkeit (unabhängig davon, ob es offiziell oder rechtlich anerkannt ist)
pro forma
der Form halber, ohne echte Absicht oder Wirkung – nur um den äußeren Anschein zu wahren
Kontrakt
schriftlich geschlossener Vertrag oder bindende Vereinbarung zwischen zwei Parteien
Akzessorietät
Abhängigkeit eines Sicherungsrechts von der Hauptschuld
Petitum
konkret geforderte Rechtsfolge einer Klage
Konvaleszenz
Genesung(szeit) nach einer Krankheit
Alle 13 Wörter zum Thema jura
- AkzessorietätAbhängigkeit eines Sicherungsrechts von der Hauptschuld
- de factotatsächlich, in der Wirklichkeit (unabhängig davon, ob es offiziell oder rechtlich anerkannt ist)
- Derogationteilweise Aufhebung eines Gesetzes
- exkulpierendvon Schuld entlastend
- Kontraktschriftlich geschlossener Vertrag oder bindende Vereinbarung zwischen zwei Parteien
- KonvaleszenzGenesung(szeit) nach einer Krankheit
- LitispendenzRechtshängigkeit eines Verfahrens
- NovationErsetzung einer Schuld durch neue
- Petitumkonkret geforderte Rechtsfolge einer Klage
- pro formader Form halber, ohne echte Absicht oder Wirkung – nur um den äußeren Anschein zu wahren
- PräklusionAusschluss verspäteten Vorbringens
- SubrogationÜbergang einer Forderung auf Dritte
- VindikationEigentümeranspruch auf Herausgabe